Ärzte müssen Privatpatienten nicht über PKV-Erstattung aufklären
Ein Arzt muss einen Privatpatienten grundsätzlich nicht darüber informieren, ob dessen Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung übernimmt. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden (Az. 2 S 75/25). Die Patienten müssen ihren Versicherungsschutz selbst prüfen.
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