Wiederholte Abrechnungsfehler können Zulassung kosten
Wer Abrechnungsvorgaben der KV über Jahre hinweg wiederholt missachtet, kann seine vertragsärztliche Zulassung verlieren. Das schleswig-holsteinische Landessozialgericht bestätigte den Entzug einer Zulassung: Die fortgesetzten Verstöße hätten das Vertrauen der KV nachhaltig zerstört.
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