PAs werden ab Juli in der Plausibilitätsprüfung berücksichtigt
Praxen in Nordrhein können sich den Einsatz angestellter Physician Assistants künftig bei der Plausibilitätsprüfung anrechnen lassen. Voraussetzung ist, dass sie die Beschäftigung vorab bei der KV Nordrhein melden. Bei einer Vollzeitstelle steigt die Zeitobergrenze ab dem 1. Juli 2026 auf 150 Prozent des regulären Wertes.
© Михаил Решетников/stock.adobe.com