Fehlende Leitlinie schützt nicht vor Haftung
Eine medizinische Leitlinie ist keine Voraussetzung dafür, einen Behandlungsfehler festzustellen. Entscheidend bleibt der allgemein anerkannte fachliche Standard zum Zeitpunkt der Behandlung. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg im Berufungsverfahren um zwei Handoperationen klargestellt.
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