Darauf müssen Hausarztpraxen ab Juli achten
Ab dem 1. Juli müssen Hausarztpraxen für bestimmte chronisch kranke Patienten die neue Versorgungspauschale abrechnen. Zum Start weist die KV Nordrhein vor allem auf die engen Voraussetzungen, die Regeln im Folgequartal und mögliche Abrechnungsfehler hin.
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