Gericht stärkt Facharztstandard
Online-Plattformen dürfen Rezepte für verschreibungspflichtige Potenzmittel nicht allein auf Grundlage eines Fragebogens vermitteln. Bei einer erektilen Dysfunktion gehöre grundsätzlich auch eine körperliche Untersuchung zum fachärztlichen Standard, hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 84 O 156/22).
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