Gesundheitsämter dürfen Schutzimpfungen mit Kassen abrechnen
Gesundheitsämter in Thüringen können empfohlene Schutzimpfungen für gesetzlich Versicherte künftig mit den Krankenkassen abrechnen. Eine neue Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Kassen schafft dafür die Grundlage.
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