Bei neuem Nebenjob braucht es einen neuen Antrag
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus erstreckt sich nicht ohne Weiteres auf eine Nebentätigkeit in einer Praxisklinik, entscheidet das Bundessozialgericht. Für die Betroffenen bedeutet das eine Nachzahlung von 16.000 Euro.
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