Neue Pflicht trifft auf ein knappes Angebot
Die Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Operationen wird verpflichtend – doch dafür fehlen möglicherweise die nötigen Kapazitäten. Der G-BA rechnet damit, dass die derzeit zugelassenen Zweitmeinenden den zusätzlichen Beratungsbedarf kurzfristig nicht decken können. Wie unterschiedlich die Ausgangslage je nach Eingriff ist, zeigen Zahlen der KBV.
© HNFOTO/stock.adobe.com