Kassenmitarbeiter fälscht Unterlagen – Versicherter verliert trotzdem GKV-Mitgliedschaft
Eine Krankenkasse darf eine freiwillige Mitgliedschaft zurücknehmen, wenn sie auf falschen Angaben beruht. Das gilt nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg auch dann, wenn der Versicherte von der Täuschung nichts wusste und ein Mitarbeiter der Krankenkasse selbst die falschen Angaben gemacht hatte.
© R. Lauble