Trotz Bestätigung vom Hausarzt: Praxis muss Honorar zurückzahlen
Eine diabetologische Schwerpunktpraxis verlässt sich auf die Auskunft überweisender Hausärzte und rechnet DMP-Leistungen ab. Doch sechs Patienten waren nicht wirksam eingeschrieben. Die KV fordert Honorar zurück und bekommt vor Gericht recht.
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