Ärzte und Klinik haften für unzureichende Aufklärung
Ärzte müssen potenzielle Nierenlebendspender umfassend über den dauerhaften Verlust an Nierenfunktion aufklären. Andernfalls drohen persönliche Haftungsrisiken. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main ist jetzt rechtskräftig.
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