KBV sieht „erhebliche verfassungsrechtliche Probleme“
Für die KBV ist die verschärfte Terminmeldepflicht ein erheblicher Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Es gebe keine Regelung zu den finanziellen Folgen, wenn ein gemeldeter Termin nicht gebucht werde, kritisiert KBV-Chef Gassen.
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