Psychotherapeuten dürfen auf Nachzahlungen hoffen
Im Streit um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat das Bundessozialgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Für das erste Halbjahr 2018 muss die Honorarberechnung korrigiert werden. Auf betroffene Praxen könnten Nachzahlungen zukommen. Doch nicht alle Forderungen der Kläger hatten Erfolg.
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