Beim Arztwechsel Befunde kopieren: Ein Gebot der Kollegialität
... Beim Arztwechsel ist es ein Gebot der Kollegialität, angeforderte Befunde dem weiterbehandelnden Kollegen zu überlassen. Die Information weiterbehandelnder Kollegen gehört zu Ihren Berufspflichten (Berufsordnung). Sie fertigen Kopien, wenn Sie die Originalbefunde nicht herausgeben möchten. Berechnung nach Ziffer 7140 über die Überweisung, die Ihnen der Kollege schickt, oder über Originalschein oder über selbstausgestellte Überweisung. Portokosten 7120-7122, ggf. 75 für Arztbrief, ggf. 7140 für jedes Blatt Ausdruck aus Ihrer EDV-Kartei. So geht es bei Kassenpatienten gemäß EBM. Ich persönlich hege meist kein Mißtrauen gegen Kollegen, dass diese vielleicht gar nicht ...