Natürlich hat der Heilpraktiker die Finger wegzulassen von der Sonographie
… Daß wir hier ernsthaft überhaupt in Erwägung ziehen, daß ein Heilpraktiker womöglich doch ärztlich tätig werden darf, zeigt, wie weit heruntergekommen unser Selbstverständnis schon ist: NATÜRLICH hat der Heilpraktiker die Finger wegzulassen von der Sonographie. Er hat nicht annähernd auch nur die anatomische Ausbildung dafür, geschweige von irgendwelchen Ansichten zur Pathologie, oder gar irgendwelche Kenntnisse jemals nachweisen müssen zur Physik, die man ja auch irgendwie braucht bei solchen Maschinen, und er hat, das zeigte dieser Fall ja auch wieder, keinerlei Fähigkeiten, Fertigkeiten und Befugnisse, aus dem erhaltenen Bild weitere Schritte als den Arztbesuch zu empfehlen, der vermutlich ja nun gerade kontraindiziert war bei blander Zyste/Follikel. Insofern ist, wie auch dieser Fall zeigt, die US-Untersuchung in der Hand eines Heilpraktikers eine Gefährdung der Volksgesundheit: denn mindestens die unbegründete Sorge der Patn. war ein Sachverhalt, der ihr geschadet hat. (speziell jetzt auf Ihre Frage, so wie sie gestellt wurde: Nein, Kollege darf seinen Ultraschall nicht von der Arzthelferin erbringen und abrechnen lassen. Er muß die Untersuchung selber erbringen, und nur er darf sie abrechnen. Er darf seiner Arzthelferin den Auftrag erteilen, technische Hilfeleistungen auch im Rahmen der Sonographie zu leisten. Wie weit er in der Auftragserteilung da geht, ob das pauschal erfolgt nach dem Motto "wenn xyz, dann du ABC..." hängt von der speziellen Situation ab: aber es bleibt IMMER eine Auftragserteilung. Den Befund erstellen kann er nur selber. Mit BEfund erstellen ist auch NICHT das Eintragen von irgendwas in die Karteikarte von irgendwem gemeint, sondern der ärztliche Prozess, dieses entsorechend zu werten und einzuordnen. Auch abrechnen kann er nur selber; wenn die Arzthelferin in seinem Auftrag die Nummer eintippt in den PC oder auf den Schein schreibt, ist das keine Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt am Quartalsende, dazu hat die Helferin keine juristische Beziehung, sondern nur der Arzt.) …