WANZ als strategisches Mittel?
... Ausgangslage: Die Bestimmungen des SGB V zum Begriff WANZ werden als bekannt vorausgesetzt. Die Tatsache, dass ein „Vertragsarzt“ an die Bestimmungen des SGB V gebunden ist, ebenfalls. Den Umstand, dass der Begriff „WANZ“ auslegungsfähig ist, ebenfalls. Die bisherigen Ärzteproteste haben zwar eine gewisse Resonanz gefunden, waren aber offensichtlich noch nicht schlagkräftig genug. Aktuelle Regressverfahren und die Honorarentwicklung zeigen beispielsweise die für uns alle noch immer existenzbedrohenden Rahmenbedingungen unserer Arbeit. Streik ist als Mittel des Arbeitskampfes für Freiberufler schwierig und – mangels flächendeckender Solidarisierung u.a. aus ethischen Bedenken – bisher nicht durchzusetzen gewesen, und die eindrucksvollen Streiks der Klinikkollegen haben leider wenig eindrucksvolle Ergebnisse produziert. Es steht nun die Überlegung im Raum, das WANZ-Prinzip als strategisches Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen. Das WANZ-Prinzip als strategisches Mittel – soweit ich es verstanden habe – beruht darauf, dass sich jeder Vertragsarzt streng an den Buchstaben des SGB V hält und keinerlei Leistungen veranlasst, die mehr als ausreichend sind. Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit setze ich dabei als gegeben voraus, um überhaupt eine Leistung nach SGB V veranlassen zu können (alles andere wäre IGEL). Maximal ausreichende Leistungen sind darüber hinaus mit wirtschaftlichen Leistungen nach Maßgabe des SGB V gleichzusetzen (oder auch nicht, darüber bin ich mir nicht im Klaren). Hypothese 1: Durch die Missachtung des WANZ-Prinzips tragen die Vertragsärzte dazu bei, das Sachleistungssystem durch Verschleierung der Unterfinanzierung am Leben zu erhalten. Notfalls auf eigene Kosten, indem sie arbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden, oder indem sie per Regress die Medikamente ihrer Patienten bezahlen. Auch als Ethikfalle bezeichnet. Hypothese 2: Durch konsequente, flächendeckende Anwendung des WANZ-Prinzips ...
