Willkürliche Ruhensanordnung der Approbation, Entzug der Kassenzulassung: Wer hilft?
Ich bin Fachärztin für Psychiatrie und niedergelassen. Da ich mich sehr für meine Patienten einsetze, bin ich mehrfach im Landkreis unangenehm aufgefallen ( z.B. Kritik an Einweisungspraxis in die geschlossene Psychiatrie, zu hohe Zahl an Betreuungsfällen, Kritik an Erstellung von Gefälligkeitsattesten zur Bejahung der Reisefähigkeit von abgelehnten Asylbewerbern durch den Amtsarzt, der die Patienten jedoch nie gesehen, geschweige denn untersucht hatte....). Hinzu kommt, dass der Landkreis seit mindestens 2002 plant, eine psychiatrische Tagesklinik am Kreiskrankenhaus einzurichten, um dieses damit finanziell halten zu können. Das Problem dabei ist nur, dass dazu eine Kassenzulassung notwendig ist, es aber keine freie Zulassung gibt. Also wurde ich seit ca. 2002 vom Landkreis gemobbt. Schließlich kam es dazu, dass der Amtsarzt sich gegenüber der Bezirksregierung über meinen vermeintlichen Gesundheitszustand äußerte, ohne mit mir in Kontakt zu stehen. Zweifel an meinem Gesundheitszustand führten letzendlich zum Ruhen meiner Approbation. Es war nie zu irgendwelchen Behandlungsfehlern in einer Praxis gekommen. Man unterstellte mir zuvor auch eine Dienstunfähigkeit und schloß mich vom hausärztlichen Notdienst aus, obwohl ich mir nie etwas zu schulden hatte kommen lassen. Das VG entschied gegen mich. Auch das OVG entschied ohne mir rechtliches Gehör zu geben, dass die Berufung unzulässig sei. Meine Verfassungsbeschwerde scheiterte. Die Patienten sind hier im ländlichen Gebiet nun ohne psychiatrische Versorgung, da ich die einzige Psychiaterin war. Nun hat die Kassenärztliche Vereinigung erklärt, dass man mir die Kassenzulassung entziehe, da ich keine Approbation mehr habe. Die einzige Möglichkeit die Ruhendstellung der Approbation wieder aufzuheben ist nun für mich, mich psychiatrisch begutachten zu lassen. Nun suche ich einen neutralen Gutachter. Ist Ihnen ein Psychiater bekannt, welcher sich nicht von den Behörden beeinflussen lässt?