Blande Atherome sind nach GOÄ abzurechnen
Auf Ihre sehr konkrete Frage, wie blande Atherome abzurechnen sind, hier die konkrete Antwort: Am Tage der kassenärztlichen Feststellung der Harmlosigkeit des Atheroms kann nach GOÄ-Ziffer 491+2404+443+204+Materialkosten operiert und abgerechnet werden (ca.150 Euronen bei Faktor 2,3) Wird zu einem späteren Zeitpunkt operiert, können zusätzlich erneut Beratung und Untersuchung nach GOÄ 1+5 am OP-Tag abgerechnet werden, macht dann summa summarum ca. 180 Euro bei Faktor 2,3 Die Nachbehandlung (z.B. 1 Kontrolle und Fadenzug 10 Tage später) kann ebenfalls...