Rezeptfälschung - und die Realität
... hier Informationen aus der Praxis zum Umgang mit dem Delikt der Rezeptfälschung: Einer meiner Privat-Patienten hat ein Rezept mit der Verordnung von Paracetamol mit Kodein offenbar sehr gut eingescannt, ausgedruckt und unter Änderung des Datums mehrfach in Apotheken eingelöst. Einer Apothekerin fiel die Häufigkeit der Verordnung auf und faxte mir eine Kopie des Rezeptes. Alles war o.k. außer dem Ausstellungsdatum (keine Verordnung von mir erfolgt) und der Schriftgröße des Datums (kann unser Drucker nicht), so dass es eindeutig gefälscht war. Die KV hatte ca. 5 Monate zuvor in einem Rundschreiben mitgeteilt, dass wir bei uns bekannt werdenden Rezeptfälschungen unverzüglich Strafanzeige zu erstatten haben. Ansonsten könnten die Strafverfolgungsbehörden uns Mitwisserschaft bzw. -täterschaft unterstellen. Die Aufgabe dieser Anzeige hat mich in mehreren Telefonaten zusammen 45 Minuten gekostet (immer war der Zuständige gerade nicht da oder doch nicht zuständig). Da in dem Medikament Kodein enthalten ist, war es zudem ein Verstoß gegen das BTM-Gesetz (man braucht zwar für die Verordnung kein BTM-Rezept, aber es gelten trotzdem die Strafbestimmungen des BTMG) und damit auch ein Rauschmitteldelikt und nicht mehr nur eine „einfache“ Rezeptfälschung. Obwohl die Beweislage (Identifikation des Täters mittels Foto in der Apotheke sowie meine Aussage) völlig eindeutig war, wurde das Verfahren nach 6 Monaten wegen Geringfügigkeit (Ersttäter, keine schweres Delikt) eingestellt. Dem Täter wurde für den Wiederholungsfall ein Verfahren angedroht. Ein fälschungssicheres Privatrezept bringt also gar nichts in der Realität. ...