Ärzte haften für Chatbot-Aussagen
Ein KI-Chatbot entbindet Praxen nicht von der Verantwortung für falsche Angaben auf der eigenen Webseite. Das OLG Hamm hat die Aesthetify GmbH verurteilt, bestimmte Facharztbezeichnungen nicht mehr zu verwenden, nachdem ihr Chatbot nicht existierende Facharzttitel genannt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat wegen neuer Rechtsfragen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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