Therapiefreiheit schützt nicht vor Regress
Ein Hausarzt hielt eine teurere Therapie bei zwei schwer kranken Patientinnen für medizinisch sicherer. Trotzdem bestätigte das Sozialgericht Marburg einen Regress von rund 15.000 Euro. Das Urteil zeigt, worauf es bei der Wahl zwischen gleichwertigen Behandlungsalternativen ankommt.
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