Abrechnung der psychosomatischen Leistungen nach GOP 35100 und 35110 EBM
... Aus gegebenem Anlass ist darauf hinzuweisen, dass bei der Abrechnung der psychosomatischen Leistungen nach den GOP 35100 und 35110 EBM auf eine korrekte ICD – Kodierung der Diagnosen zu achten ist. Wird die somatische Erkrankung verschlüsselt, z.B. wenn eine bestehende chronische Krankheit durch eine psychische Störung eine Verschlimmerung erfahren hat, ist zusätzlich die psychosomatische Störung in Form einer ICD – Kodierung anzugeben (z.B. F54). Funktionelle Beschwerden, die durch psychische Störungen verursacht werden, sind, wenn möglich, aus dem ICD – Kapitel F45 zu verschlüsseln ...
