Religiöse Einschränkungen haben in einem städtischen Krankenhaus nichts zu suchen
kann sich der Chefarzt nicht aussuchen, welchem Glauben er wann folgen möchte. Vielleicht möchte er auch die Pillle danach oder vielleicht überhaupt eine Pille nicht verschreiben, vielleicht auch kein IUP legen. Glaubensmäßig wäre das auch gedeckt. Ich meine religiöse Einschränkungen haben in einer städtischen Einrichtung nichts zu suchen. Abruptio ist erlaubt unter den bekannten Bedingungen und wird,...