Zahnersatz-Anfertigung in Polen muss vorher genehmigt werden
Wer sich Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen und die Kosten von der Kasse erstattet haben will, muss vorher bei seiner Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes einreichen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.