Ist das wirklich ein Erfolg?
Ab dem 1. Januar 2021 sollen nach dem Gesetzestext Vertragsärzte AU-Daten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse versenden. Das hat für viel Aufregung gesorgt und sogar zu Rücktrittsforderungen an den KBV-Vorstand ge-führt. Erst danach ist man in Berlin aufgewacht und hat nun einen Aufschub beim Bundesgesundheitsministerium erwirkt. Wa-rum aber – das ist die Frage – musste es überhaupt so weit kommen?