Übermittlung elektronischer Briefe nur noch über KIM-Dienste
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass Arztbriefe seit dem 1. April nur noch über einen von der Gematik zugelassenen KIM-Dienst übermittelt werden dürfen. Übermittlungen über andere Dienste werden nicht mehr vergütet.
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