Einzelfall-Prüfung bei mehr als 20.000 Beschäftigten
Für mehr als 20.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen steht eine Einzelfall-Prüfung durch das Gesundheitsamt zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an.
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Für mehr als 20.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen steht eine Einzelfall-Prüfung durch das Gesundheitsamt zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an.