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Ab 1. Januar 2023

Mehr Geld für die hausärztliche Terminvermittlung und die bevorzugte Terminvergabe

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Aus vertragsärztlicher Sicht ist die Änderung bei der Neupatientenregelung von Bedeutung. Die bisherige extrabudgetäre Vergütung wurde durch erhöhte Zuschläge bei bevorzugter Terminvergabe ersetzt.

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