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Kommentar

Wirbel um den Hausarztvermittlungsfall

Der Gesetzgeber hat die Neupatientenregelung durch einen Überweisungsvorbehalt ersetzt – und so etwas etabliert, was es bisher nur bei der HzV gibt: Die Verhinderung einer unkontrollierten Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen durch den „mündigen“ Patienten, meint Dr. Gerd W. Zimmermann in einem Kommentar.

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