Bei der Reha-Nachsorge gibt es keinen Wegeunfall
Für Teilnehmende an Leistungen zur stationären, teilstationären oder ambulanten medizinischen Rehabilitation sieht das Gesetz einen Unfallversicherungsschutz vor. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg gilt dies aber nicht im Rahmen einer Reha-Nachsorge.