Neurologische Fachgesellschaften begrüßen Anerkennung als Berufskrankheit
Am 20. März 2024 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) die Anerkennung der Parkinson-Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen – eine Aufnahme steht nun womöglich kurz bevor.