Sanktionen nur für „Gehsteigbelästigungen“ reichen laut BVF nicht
Ungewollt Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen oder sich darüber beraten lassen, sollen mit dem Schwangerschaftskonflikt-Gesetz besser vor radikalen Abtreibungsgegnern geschützt werden. Der Berufsverband der Frauenärzte begrüßt das, fordert aber weitergehende Maßnahmen.
