Drogenscreening – BfArM warnt vor falsch-positiven Urinschnelltests
Eine positiver Urinschnelltest-Befund für zum Beispiel Amphetamin bedeute nicht unbedingt den Nachweis von Amphetaminen im Urin. Dies berichten Prof. Ursula Gundert-Remy und Kollegen in einem aktuellen „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (BfArM).