BMG und KBV einigen sich auf klare Regeln – BVKJ erfreut
Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, Daten von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren in die elektronische Patientenakte zu übermitteln, wenn dadurch deren Wohl gefährdet wird. Das sieht eine neue Richtlinie vor. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen spricht von einer „praktikablen Lösung“.
