Gericht zieht klare Grenze zur Gemeinschaftspraxis
Ein Berliner Orthopäde muss 70.000 Euro zurückzahlen: Trotz gemeldeter Praxisgemeinschaft agierte er wie in einer Gemeinschaftspraxis – ohne Genehmigung. Das LSG Berlin-Brandenburg wertete das als rechtswidrigen Missbrauch der Kooperationsform und bestätigte die Rückforderung.
