Gericht bestätigt sechsstelligen Arzneiregress
Ein Regress in sechsstelliger Höhe zeigt, wie strikt Gerichte bei Biologika-Verordnungen auf die Einhaltung von Zulassung, Leitlinien und Dokumentationspflichten achten. Das Landessozialgericht Schleswig stellt klar: Wer Therapiehinweise ignoriert oder Begründungen erst vor Gericht liefert, riskiert, den Arzneimittelregress zahlen zu müssen.
