OLG: Persönliche Aufklärung bleibt Pflicht
Ärztinnen und Ärzte müssen Patientinnen und Patienten auch bei der Verordnung von Medikamenten aktiv über Risiken informieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden klargestellt.
Ärztinnen und Ärzte müssen Patientinnen und Patienten auch bei der Verordnung von Medikamenten aktiv über Risiken informieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden klargestellt.