TI-Pauschale muss nicht kostendeckend sein
Wenn für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) höhere Kosten anfallen als von der TI-Pauschale gedeckt, muss diese der Praxisinhaber tragen. Anspruch auf eine Erstattung aller Kosten hat er nicht, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
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