Fast sieben Jahre Haft und vier Jahre Berufsverbot gefordert
Ein Mediziner aus Niederbayern soll Leistungen abgerechnet haben, die er nicht erbracht hat. Der Schaden ist erheblich. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten sowie ein vierjähriges Berufsverbot für den Pool-Arzt.
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