Hohe Hürden für Begriffe wie „Fachzentrum“
Gerade im Gesundheitsbereich müssen sich werbliche Aussagen an der tatsächlichen Qualifikation und Leistungsfähigkeit messen lassen. Wer ein besonderes fachliches Niveau suggeriert, muss dieses auch organisatorisch und personell belegen können. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19. August 2025 (Az. 3 U 562/25 UWG).
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