KV Nordrhein macht Vorprüfung zum Regelfall
Die KV Nordrhein will ab dem zweiten Quartal 2026 ihre bisherige Testabrechnung zu einem festen Bestandteil des Abrechnungsprozesses ausbauen. Die KV verspricht sich von der Vorprüfung weniger Fehler bei der Abrechnung, weniger Regressrisiken und Zeitersparnis für das Praxispersonal.
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