G-BA legt neue Mindestmenge für Operationen fest
Krankenhäuser müssen künftig eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung des Magenkarzinoms erfüllen. Zunächst gibt es jedoch eine Übergangsphase.
© G-BA Krankenhäuser müssen künftig eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung des Magenkarzinoms erfüllen. Zunächst gibt es jedoch eine Übergangsphase.
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