KVen und Jugendämter regeln Zusammenarbeit neu
Für Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen gelten ab 1. Juli einheitliche Abläufe, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung feststellen. Darauf haben sich die KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW geeinigt.
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