Praxis muss Kosten bei Terminabsage klar benennen
Praxen können für kurzfristig abgesagte Termine grundsätzlich eine Ausfallgebühr vereinbaren. Ein allgemeiner Hinweis, die „freigehaltene Zeit“ werde in Rechnung gestellt, reicht dafür aber nicht aus, entschied das Amtsgericht Bad Urach (Az. 1 C 3/26).
© Ursule/stock.adobe.com