Krankenkasse darf Wechselwillige nicht mit Extra-Zahlungen ködern
Mit Extra-Zahlungen wollte eine Krankenkasse offenbar Versicherte nach deren Kündigung doch noch zum Bleiben bewegen. Das Bayerische Landessozialgericht hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben: Wer seine Kasse wechseln will, darf nicht mit Leistungen gelockt werden, auf die nach den eigenen Kassenregeln gar kein Anspruch besteht.
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