KBV-Jurist: Nicht generell Patienteneinwilligung nötig
KI-gestützte Systeme, die in der Arztpraxis bei der Dokumentation mitlaufen, benötigen nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht generell eine Einwilligung der Patienten. Sie müssen allerdings über die Datenverarbeitung informiert werden, betonte Justiziar Dr. Christoph Weinrich auf einer Veranstalung in Hamburg.
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