Innenministerium verteidigt Regelung – BÄK schließt Verfassungsbeschwerde nicht aus
Das Bundesinnenministerium verteidigt die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts gegen Kritik aus dem Gesundheitssystem. Die Regelung sei „kaum praxisrelevant“. Die Bundesärztekammer schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.
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