Bundesrat berät über „Recht auf Vergessenwerden“
Wer Krebs überstanden hat, soll die frühere Erkrankung nach bestimmten Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Das fordern mehrere Länder im Bundesrat.
© Bundesregierung/Denzel Wer Krebs überstanden hat, soll die frühere Erkrankung nach bestimmten Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Das fordern mehrere Länder im Bundesrat.
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