KV Berlin wappnet sich für Spargesetz und Krisenfälle
Mit einer rigorosen Fallzahlzuwachsbegrenzung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) reagiert die KV Berlin als eine der ersten kassenärztlichen Vereinigungen auf das Spargesetz. Zudem bereitet sie sich auf den Bündnis- und Verteidigungsfall vor.
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